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BFH, 30.11.2000 - VI B 212/00 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Rückforderunsganspruch - Wertentscheidung - Rückforderung von Kindergeld
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.03.1992 - III B 547/90
Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 30.11.2000 - VI B 212/00
Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung muss schlüssig und substantiiert dartun, dass zumindest die Voraussetzungen eines der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben sind (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, 2. b).Die Auffassung der Klägerin, die Rückforderung des Kindergeldes sei im Streitfall deshalb rechtswidrig, weil sie den Schutzbereich des Art. 6 GG nicht hinreichend berücksichtige, wirft auch keine so offenkundige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf, dass von deren näherer Darlegung abgesehen werden könnte (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842, 1. c).